Prämiensparen verbraucherzentrale bayern
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Im Kern des Verfahrens standen Fragen zum Kündigungsrecht und zur Zinsberechnung der Sparverträge mit dem Produktnamen „S-Prämiensparen flexibel“. Der vzbv nahm daraufhin seine Musterfeststellungsklage zurück.
Verbraucherzentrale und Stadtsparkasse helfen bei Fragen
Informationen mit Fragen und Antworten zum Verfahren finden Prämiensparer:innen auf www.sammelklagen.de/sskm und www.sskm.de/praemiensparen.
Wer im Register eingetragen ist und weitere Fragen zum Vergleich hat, kann sich an die Verbraucherzentrale Bayern oder die Stadtsparkasse München wenden.
- Infotelefon der Verbraucherzentrale Bayern: 089/ 55 27 94 444 (Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag 10 bis 12 Uhr)
- Kontakt zur Stadtsparkasse München: kundenzufriedenheit@sskm.de.
Wer als Prämiensparer:in nicht von dem gerichtlichen Vergleich profitiert und ebenfalls auf Zinsnachzahlungen pocht, kann dies eventuell noch gegenüber seiner Sparkasse einfordern – auf Grundlage des BGH-Urteils vom Juli 2024.
Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Verbraucherschützer kritisierten über Jahre eine aus ihrer Sicht unzureichende Zinsanpassung, was letztlich zur Klage führte. „Wir haben mit der Stadtsparkasse München einen fairen Vergleich für Prämiensparer aushandeln können“, so Reiling. Wie die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) berichtet, könnte dieser Rechtsstreit zumindest für 2.400 Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse München nun zu Ende sein.
Die Verjährung beginnt ab dem Jahresende der Vertragsbeendigung.
Die Vergleichsunterlagen werden allen registrierten Teilnehmer durch das Gericht förmlich zugestellt. Diese Klauseln ermöglichten es den Sparkassen, Zinsen einseitig und intransparent anzupassen. Deswegen reichte die Verbraucherzentrale zahlreiche Klagen gegen Sparkassen ein.
Der nun im Vergleich mit der Stadtsparkasse München festgelegte Ansatz liegt knapp unter dem vom BGH genannten Maßstab.
Betroffene Prämiensparer:innen, die sich der Musterfeststellungsklage des vzbv angeschlossen hatten, erhalten zwischen 0,85 und 8,15 Prozent ihres am Ende angesparten Guthabens nachgezahlt. Paul Heinrichsmeier
Vizepräsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts
Pressesprecher des Bayerischen Obersten Landesgerichts
Vergleich: Prämiensparer:innen der Stadtsparkasse München erhalten Zinsnachzahlung
Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse.
Auch Kundinnen und Kunden mit einem vergleichbaren Vertrag bei einem anderen Institut können auf Nachzahlungen in teils vierstelliger Höhe hoffen. Im Juli 2024 hatte zwischenzeitlich der Bundesgerichtshof (BGH) zu zwei parallelen Klagen der Verbraucherzentrale einen möglichen Maßstab zur Nachberechnung bestätigt.
Diese Lösung liegt leicht unterhalb der Maßstäbe, die der Bundesgerichtshof im Juli 2024 in parallelen Verfahren bestätigte. Wer den Bedingungen nicht zustimmen möchte, kann innerhalb eines Monats schriftlich den Austritt erklären.
Zu viel Zeit sollte man sich dabei nicht lassen: Die Ansprüche auf eine Zinsnachzahlung aus Prämiensparverträgen verjähren in der Regel nach drei Jahren.
Entscheidend für die Höhe des Prozentsatzes ist, wann die erste Sparrate gezahlt wurde.
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat den Vergleich auf Angemessenheit geprüft und genehmigt.
Beispielrechnung:
- Einzahlung der ersten Sparrate: Mai 1998
- Sparrate: Anfänglich 100 DM (kontinuierlich ansteigend, sprich: dynamisiert)
- Guthaben zum Vertragsende: 27.328 EUR
- Prozentsatz (laut Vergleichstabelle): 3,69 Prozent
- Nachzahlung: 1008,40 EUR
Von dem Nachzahlungsbetrag müssen allerdings noch Kapitalertrags-, Solidaritäts- und eventuell Kirchensteuer abgezogen werden.
Der vzbv hatte geklagt, weil die Institute nach seiner Überzeugung auf Prämiensparverträge zu geringe Zinsen ausgezahlt hatten. Insgesamt bewegen sich die Nachzahlungsprozentsätze zwischen 0,85 und 8,15 Prozent. Der BGH hat im vergangenen Juli abschließend bestätigt, dass viele Klauseln, die in Prämiensparverträgen zur Zinsanpassung verwendet wurden, unwirksam sind.
Klage auch gegen Sparkasse Nürnberg
Bereits im vergangenen Jahr hatte sich der vzbv in einer Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg an das BayObLG gewandt und teilweise Recht bekommen. Prämiensparverträge wurden zum Verlustgeschäft und ab 2017 reihenweise gekündigt. Sie waren meist langfristig angelegt (oft 15 Jahre oder länger) und sahen neben einem variablen Grundzins eine jährlich steigende Prämie auf die geleisteten Einzahlungen vor.
Die Betroffenen hatten sich der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands angeschlossen.
„Rund 2.400 Prämiensparer:innen bleiben von einer längeren gerichtlichen Hängepartie verschont und erhalten stattdessen unkompliziert Geld nachgezahlt.