Auswärtiges amt aachen telefonnummer
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Bei ihrer Auskunftstätigkeit können sie auf das gesammelte Fachwissen der verschiedenen Arbeitseinheiten im Auswärtigen Amt sowie der deutschen Auslandsvertretungen zurückgreifen.
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Ausländerbehörde Aachen
Inhaltsverzeichnis
Hier finden Sie die verschiedenen Kontaktmöglichkeiten und weitere hilfreiche Informationen für die Ausländerbehörde Aachen – Nordrhein-Westfalen
Adresse: Ausländerbehörde Aachen, Hackländerstraße 1, 52064 Aachen
Telefon: 0241 4325600
Fax: +49 241 5198-83306
E-Mail:auslaenderamt@staedteregion-aachen.de
Webseite:www.staedteregion-aachen.de
Öffnungszeiten: Mo.08:00-15:00Uhr, Di.08:00-15:00Uhr, Mi.08:00-16:45Uhr, Do.08:00-13:00Uhr, Fr.08:00-12:00Uhr
Aufgaben der Ausländerbehörde Aachen
Die Ausländerbehörde Aachen ist zuständig für die Einwohner von Aachen und der dazugehörigen Ortschaften.
Sie ist zuständig für die Erteilung oder Verweigerung von Aufenthaltstiteln nach den jeweiligen Aufenthaltszwecken des Aufenthaltsgesetzes.
Ebenso ist das Ausländeramt verantwortlich für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis, Verpflichtungserklärung, Reiseausweisen und Duldungen für Ausländer. laufende Visafälle, Haftfälle etc.) bleiben weiterhin die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Fachreferaten oder an den Auslandsvertretungen Ihr Ansprechpartner.
Sie entscheiden über Aufenthaltstitel und erteilen diese bei positivem Bescheid.
Sehen Sie hier im Überblick, wofür die Ausländerbehörden zuständig sind:
- Flüchtlingshilfe
- Sozialbetreuung
- Integrationskurse
- Organisation und Bewilligung der Einreise und dem Aufenthalt in Deutschland
- Leistungsanspruch
- Kostenübernahme und Krankenversorgung
- Personenstandswesen
- Verpflichtungserklärung
- Unterbringungsmöglichkeiten
- Register
- Asylverfahren
Wie kann ich einen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren.
Einige werden befristet, anderen wird die Aufenthaltserlaubnis verweigert und eine Ausreiseerlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz erteilt.
Die Ausländerbehörden sind auch für Asylsuchende und Vertriebene zuständig. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund eines hohen Anrufaufkommens zu Wartezeiten kommen kann.
Umgehende Antwort erhalten Sie, wenn Sie uns unter www.diplo.de/k mit Auswahl des richtigen Themas eine Nachricht senden.
Falls Sie uns Dateianhänge senden möchten, können Sie einfach auf die erhaltene E-Mail antworten und die Dateien hinzufügen.
Adresse und Öffnungszeiten können online eingesehen werden. Datengröße von 4 MB zulässig sind.
Erreichbarkeit Telefonzentrale
Sie erreichen die Telefonzentrale des Auswärtigen Amt zu den üblichen Geschäftszeiten Montag - Freitag (8.00-18.00 Uhr) und darüber hinaus für Notfälle rund um die Uhr unter:
- Tel: +49 30 5000 0
- Fax: +49 30 1817 51000
Servicetelefon für gehörlose und hörbehinderte Menschen
Hier finden Sie genaue Informationen zum Servicetelefon für gehörlose und hörgeschädigte Bürgerinnen und Bürger.
Hinweise
- Wir wünschen uns ein respektvolles Miteinander. Deshalb werden Gespräche und E-Mails insbesondere bei Beleidigungen, einer vulgären Wortwahl oder menschenverachtenden Aussagen umgehend beendet bzw.
Die Ämter sind in der Regel persönlich, telefonisch, per E-Mail oder online erreichbar. Bitte beachten Sie dabei, dass nur Dateianhänge im Format .pdf, .jpg, .jpeg oder .png mit einer max. Art. 13 DS-GVO finden Sie hier.
Info
Wir sind für Sie da - mit unserer Erfahrung
Das „Herz“ des Bürgerservice sind erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes, die als zentrale Ansprechpartner für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung stehen.
In Ländern, mit denen Deutschland in verteidigungspolitischen Fragen zusammenarbeitet oder die aus verteidigungspolitischer Sicht von besonderem Interesse sind, ist der Botschaft ein Militärattaché zugeordnet.
Die Zahl der Beschäftigten an einer Botschaft richtet sich nach Bedeutung und Größe des jeweiligen Staates.
Hierzu werden für einen befristeten Zeitraum auch Fachreferenten aus anderen Bundesministerien in den Geschäftsbereich des Auswärtigen Dienstes abgeordnet. Vergewissern Sie sich, dass Sie alle notwendigen Dokumente vollständig haben, bevor Sie die Behörde besuchen.
Hinweis: Für Ämter und Behörden benötigen Sie die Dokumente oder Urkunden meist als beglaubigte Übersetzung*.
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Weitere Ausländerbehörden und Infos
Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Honorarkonsuln sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig.
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Die Botschaften wirken in allen Bereichen der auswärtigen Beziehungen mit, bei der Förderung der bilateralen, vor allem politischen Beziehungen, der Förderung deutscher Wirtschaftsinteressen, bei der Betreuung deutscher Staatsangehöriger, aber zum Beispiel auch bei der internationalen Zusammenarbeit in Forschung und Technologie, der Sozialpolitik, der Landwirtschafts- und der Entwicklungspolitik.
Es handelt sich um ehrenamtlich tätige Personen, die keineswegs deutsche Staatsbürger sein müssen, sondern oft Angehörige des Empfangsstaates sind. Botschafter werden vom Bundespräsidenten ernannt und beim Staatspräsidenten des Empfängerlandes mit einem Beglaubigungsschreiben des Bundespräsidenten eingeführt.
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Die Reise- und Sicherheitshinweise geben Reisenden Informationen zur derzeitigen Lage im Reiseland.
Rechtsverbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen in andere Länder kann Ihnen nur die Auslandsvertretung Ihres Reiseziels geben.
Erreichbarkeit Bürgerservice
Sie erreichen uns in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 12.00 Uhr und zwischen 13.00 und 15.00 Uhr unter der Rufnummer 030 5000 2000.
Aufgrund ihrer langjährigen Berufserfahrung im Gastland haben sie gute Kontakte, sind mit den örtlichen Verhältnissen besonders vertraut und können daher Deutschen in Not wertvolle Hilfe leisten.
Die Honorarkonsuln sind nicht zu allen konsularischen Amtshandlungen befugt und auch nicht zu ständiger Anwesenheit verpflichtet.
Die Botschafterin oder der Botschafter repräsentiert als Vertreter des Bundespräsidenten die Bundesrepublik Deutschland im Gastland.
Die Ausländerbehörde arbeitet nach § 71 AufenthG und regelt verantwortlich alle Entscheidungen und Maßnahmen, die das Pass- und Aufenthaltsrecht von Ausländern betreffen.
Die Zuständigkeit der Ausländerbehörde erstreckt sich darüber hinaus auf zahlreiche weitere Aufgaben. An großen Botschaften (z.